Die sieben Grundsätze der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung - Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit, Universalität - wurden von der 20. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1965 in Wien proklamiert. Die Grundsätze der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung bilden mit dem Leitsatz, den Leitlinien und den Führungsgrundsätzen das Leitbild des Deutschen Roten Kreuzes.
Die Mitgliedsverbände des Deutschen Roten Kreuzes und die Einrichtungen, die das Zeichen des Roten Kreuzes tragen, sind diesem Leitbild verpflichtet.
Der Verband der Schwesternschaften vom DRK e.V. hat auf Basis des DRK-Leitbildes und der Grundsätze eigene „Berufsethische Grundsätze der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz“ entwickelt. Diese dienen der Entwicklung und Festigung des beruflichen Selbstverständnisses und geben zugleich Orientierung für das Miteinander in der Gemeinschaft. Vor allem aber sind sie auch immer eine Argumentationshilfe in ethischen Grenzsituationen.
Die Berufsethischen Grundsätze stehen im Fokus des beruflichen Handelns einer Rotkreuzschwester. Sie sind daher auch ein elementarer Baustein im Kompetenz- Kompass, dem Entwicklungsprogramm für Mitglieder und Mitarbeiter/- innen der DRK-Schwesternschaften.