Als Rotkreuzschwester sind Sie Mitglied in einer DRK-Schwesternschaft und damit Teil der weltweiten Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. Sie sind den Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verpflichtet. Ihr berufliches Handeln wird durch die Berufsethischen Grundsätze der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz und durch die Berufsordnung des Verbandes der Schwesternschaften vom DRK e.V. bestimmt.
Die DRK-Schwesternschaften sind eingetragene Vereine und demokratisch organisiert. Pflege im Zeichen der Menschlichkeit – dafür stehen Sie als Rotkreuzschwester. Sie übernehmen Verantwortung für pflege- und hilfebedürftigen Menschen, stehen den Angehörigen zur Seite und entwickeln Ihre eigene Qualifikation in der Berufsausübung ständig weiter. Sie stellen einen hohen Anspruch an sich selbst und Ihre berufliche Tätigkeit.
Pflegen bedeutet für Rotkreuzschwestern, Menschen im Erleben und Verarbeiten von Gesundheit, Krankheit, Krisen und Sterben durch menschliches Verhalten beizustehen und sie durch Fachkompetenz zu unterstützen.
Es ist leichter andere zu begeistern, wenn man selbst begeistert ist.
Sie sind Gesundheits- und Krankenpflegerin, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Altenpflegerin? Dann lernen Sie uns kennen und werden Sie Mitglied in einer der bundesweit 31 DRK-Schwesternschaften – und damit Teil der weltweiten Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.
Rotkreuzschwester zu sein, bedeutet viel mehr als einen Pflegeberuf auszuüben. In unserer Gemeinschaft sind wir füreinander da. Im deutschen Gesundheitswesen verstehen wir uns als Anwalt für Menschlichkeit. Die Idee Henry Dunants, dem Gründer des Roten Kreuzes, wird bis heute in unserer Gemeinschaft gelebt: der kranke und hilfebedürftige Mensch steht im Fokus unserer professionellen Pflege.
Unsere Mitglieder, die Rotkreuzschwestern, kommen nicht nur aus den verschiedenen Bereichen der Pflege. Sie haben auch alle verschiedene soziale Hintergründe. Manche sind verheiratet, manche ledig, viele haben Kinder, manche sind dabei alleinerziehend.
Wir sind eine Gemeinschaft, deren Stärke gerade in der Vielfalt liegt.
Von Flensburg bis München – wir sind bundesweit vertreten. Egal wo, wir sind immer Mitglieder in einer weltlichen Schwesternschaft, im Unterschied zu Schwestern, die in einem Orden oder einer christlichen Schwesternschaft organisiert sind. Wussten Sie, dass wir weltweit die einzigen überkonfessionellen Schwesternschaften sind? Das heißt: Religionszugehörigkeit spielt bei uns ebenso keine Rolle wie ethnische Zugehörigkeit, Nationalität, soziale Stellung oder politische Überzeugung. Für uns bindend sind die Grundsätze des Roten Kreuzes: Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit, Universalität. Und das ermöglicht es uns, allen an unserer Gemeinschaft Interessierten aufgeschlossen zu begegnen.
Vielleicht kann unser ethisches Fundament ja auch Ihnen eine Orientierung bei Ihrem beruflichen Handeln geben und Sie entscheiden sich für eine Mitgliedschaft in einer unserer DRK-Schwesternschaften? Wir sind bestimmt auch einmal direkt in Ihrer Nähe. Lernen Sie uns kennen!
Hier verraten Ihnen Rotkreuzschwestern, was eine Mitgliedschaft für sie persönlich ausmacht. Schauen Sie doch einfach vorbei und lassen Sie sich inspirieren.
Es gibt viele gute Gründe, Rotkreuzschwester zu werden. Einer ist, Mitglied in einer besonderen Verantwortungsgemeinschaft zu sein, in der man füreinander da ist.
Das große Plus, das wir unseren Mitgliedern anbieten: eine attraktive Zusatzleistung, nämlich die Pensionskasse vom Deutschen Roten Kreuz. Denn: Betriebliche Altersvorsorge wird bei uns groß geschrieben. Daher übernehmen die DRK-Schwesternschaften Ihre Beiträge für die Pensionskasse, die Leistung erhalten Sie.
Sie haben einen Pflegeberuf gelernt oder wollen ihn erlernen? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir sind Frauen aller Altersstufen, die in einer der 31 DRK-Schwesternschaften tätig sind. Wir setzen uns für die Achtung und Wahrung der Menschenwürde ein und unser Ziel ist es, menschliches Leid zu lindern – immer nach dem Maß der Not. Als Fachverband für professionelle Pflege innerhalb des Deutschen Roten Kreuzes geben die Grundsätze der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung unserem Handeln Orientierung. Die daraus abgeleiteten „Berufsethischen Grundsätze“ – allen voran der der Menschlichkeit – bilden für uns das ethische Fundament unseres beruflichen Handelns.
Sie sind neugierig geworden und interessieren sich für eine Mitgliedschaft? Dann schauen Sie hier, welche DRK-Schwesternschaft in Ihrer Nähe ist. Dort erfahren Sie alle Details zu den Voraussetzungen und den unterschiedlichen Formen der Mitgliedschaft. Oder machen Sie sich nachfolgend schon einmal ein Bild.
Ordentliche Mitglieder
Ordentliche Mitglieder sind Mitglieder, die die Erlaubnis zur Führung einer der folgenden Berufsbezeichnungen nachweisen können: Gesundheits- und Krankenpflegerin, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, Krankenschwester, Kinderkrankenschwester, Altenpflegerin oder Hebamme sowie in der DRK-Schwesternschaft über die Einführungszeit hinaus tätig sind. Zu den ordentlichen Mitgliedern gehören auch die ordentlich gewählten Vorstandsmitglieder. Ordentliche Mitglieder sind auch Personen, die durch den Vorstand der DRK-Schwesternschaft aufgrund ihrer besonderen Verbundenheit zur DRK-Schwesternschaft als ordentliches Mitglied benannt werden.
außerordentliche Mitglieder
Außerordentliche Mitglieder sind die Mitglieder in der Ausbildung, die Mitglieder während der Einführungszeit und die Mitglieder im Ruhestand.
Außerordentliche Mitglieder sind auch Krankenpflegehelferinnen oder Altenpflegehelferinnen. Als außerordentliche Mitglieder geführt werden auch Personen, die mit einer anderen abgeschlossenen Berufsausbildung in der Pflege oder in anderer Weise für die DRK-Schwesternschaft beruflich tätig sind, soweit sie durch Beschluss des Vorstandes aufgenommen werden.
Fördermitglieder
Die DRK-Schwesternschaften können durch Beschluss des Vorstandes Personen als förderndes Mitglied aufnehmen, sofern sie sich den Grundsätzen des Roten Kreuzes und den Prinzipien der DRK-Schwesternschaften verpflichtet fühlen und die Aufgaben der DRK-Schwesternschaften fördern wollen.
Ehrenmitglieder
Die DRK-Schwesternschaften können Persönlichkeiten als Ehrenmitglieder aufnehmen, die sich um die DRK-Schwesternschaft besonders verdient gemacht haben. Voraussetzung ist der Vorschlag durch den Vorstand und der Beschluss der Mitgliederversammlung.
inaktive Mitglieder
Inaktive Mitglieder sind Mitglieder, die mehr als sechs Monate nicht mehr für die DRK-Schwesternschaft tätig sind, sich aber nicht im Ruhestand oder in Elternzeit befinden. Inaktive Mitglieder sind auch die Mitglieder, deren befristeter Einsatz für die DRK-Schwesternschaft in einem Tätigkeitsfeld der DRK-Schwesternschaft endet. Sie bleiben so lange inaktive Mitglieder, bis sie wieder für die DRK-Schwesternschaft im Einsatz sind.