Berlin, 13. Juni 2024 – Am 10. Mai erklärte Minister Manfred Lucha die Gründung der Landespflegekammer in Baden-Württemberg für gescheitert. Dabei hatte sich die Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag „Jetzt für morgen – Der Erneuerungsvertrag für Baden-Württemberg“ dazu verpflichtet: „Wir werden uns in der 17. Legislaturperiode mit Nachdruck dafür einsetzen, mit der Einführung der Pflegekammer die Selbstverwaltung der Pflegekräfte und das Berufsbild insgesamt zu stärken.“ (Seite 75)
Der Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. erklärt: Das Scheitern ist ein Schlag ins Kontor für die bundesweiten Bestrebungen der Pflege nach unabhängigen Selbstverwaltungs-organen, nicht nur in Baden-Württemberg. Offensichtlich fehlte der politische Wille, eine Verkammerung der Profession Pflege umzusetzen.
Dass eine Abstimmung der Pflegefachkräfte über die Einführung einer Landespflegekammer durch ein von der Landesregierung willkürlich festgelegtes Quorum erfolgt, ist aus unserer Sicht sehr fragwürdig. Selbstverwaltungsorgane im Gesundheitswesen dienen in erster Linie der Qualitätssicherung für in der Daseinsvorsorge tätige Berufsgruppen mit entsprechendem gesellschaftlichem Mandat.
Die Oberinnenkonferenz des VdS fasste auf ihrer Sitzung am 12.06.2024 folgenden Beschluss: “Wir bewerten das von der Landesregierung erklärte Scheitern der Landespflegekammer daher in erster Linie als Ausdruck mangelnden politischen Willens, der Gesamtheit der Pflegefachpersonen zur Ausübung ihres heilberuflichen Mandats eine faktische Anerkennung mittels Selbstverwaltungsstruktur zuzugestehen.”
Wir als Verband der Schwesternschaften vom DRK e.V. werden deshalb unser Engagement für unsere Mitglieder auf der Landes- als auch auf der Bundesebene verstärken. Wir werden uns ungebrochen für eine Selbstbestimmung der Pflege in politischen Gremien und der Gesellschaft einsetzen.