Rotkreuzschwestern protestieren gegen Gesetzes-Regelung

Das Deutsche Rote Kreuz und der Verband der Schwesternschaften vom DRK (VdS) fordern von der Bundesregierung eine Ausnahmeregelung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für die rund 25.000 Rotkreuzschwestern in Deutschland. „Der seit 135 Jahren bestehende Verband der Schwesternschaften ist in seiner Existenz bedroht. Wenn es hier keine Ausnahme im Gesetz gibt, stehen die Rotkreuzschwestern künftig in einem Katastrophenfall im In- und Ausland nicht mehr zur Verfügung, um Menschen in Not zu helfen“, sagt DRK-Präsident Dr. Rudolf Seiters. Für den 23. Februar 2017 ist in Berlin deshalb eine Kundgebung der Schwesternschaften geplant.

Seiters verweist darauf, dass das Deutsche Rote Kreuz mit seinen Mitgliedsverbänden – darunter auch der VdS – gemäß den Genfer Konventionen und des DRK-Gesetzes gegenüber den deutschen Behörden verpflichtet ist, im Krisen- und Katastrophenfall zu helfen. Auf dieser Grundlage seien die Rotkreuzschwestern seit Jahrzehnten humanitär tätig. „Rotkreuzschwestern haben während des Vietnam-Kriegs auf dem Lazarettschiff Helgoland Zivilisten behandelt, sie halfen 1989 in der deutschen Botschaft in Prag tausenden DDR-Flüchtlingen und bei der Ebola-Krise 2014 in Afrika. Sie waren bei den regionalen Unwetterkatastrophen in Süddeutschland im vergangenen Jahr im Einsatz und sie sind in der aktuellen Flüchtlingshilfe sowohl im Inland wie im Ausland aktiv“, sagt Seiters.

Nach dem novellierten Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das am 1. April 2017 in Kraft tritt, wären die Rotkreuzschwestern Leiharbeitnehmerinnen, die Ausleihdauer auf 18 Monate beschränkt. Derzeit sind sie dagegen keine Arbeitnehmerinnen, sondern Vereinsmitglieder in den bundesweit 33 DRK-Schwesternschaften. In deren Auftrag sind sie z.B. an Krankenhäusern tätig. „Sie haben dabei nicht nur gleiche Bezahlung und Behandlung wie andere Pflegefachkräfte auch, sondern sind durch die Mitgliedschaft in einer Schwesternschaft praktisch unkündbar. Wir sind keine Leiharbeitnehmerinnen und wir wollen auch keine Leiharbeitnehmerinnen werden. Wir wollen auch weiterhin als Mitglieder der DRK-Schwesternschaften unseren Dienst für Menschen bei Krankheit und im Alter leisten. Wir wollen auch weiterhin für Menschen in Not und in Krisensituationen im In- und Ausland da sein“, sagt Generaloberin Gabriele Müller-Stutzer, Präsidentin des VdS.

Der Verband ruft deshalb zu einer Kundgebung auf: am 23. Februar 2017 um 13 Uhr vor dem Bundesarbeitsministerium in Berlin.

Mehr Infos bei der Pressestelle des VdS, Tel. 030 847829-23 und auf www.rotkreuzschwestern.de/kundgebung

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