Der Deutsche Pflegerat hat am 15. August 2017 die Errichtung einer Gründungskonferenz für eine Bundespflegekammer gemeinschaftlich mit der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz beschlossen. Damit ist der Startschuss für eine gemeinsame und einheitliche Selbstverwaltung aller professionellen Pflegeberufe auf Bundesebene gefallen.
Die Gründungskonferenz wird die Aufgabe haben, innerhalb höchstens eines Jahres alle Vorbereitungen zu treffen, um eine Bundespflegekammer als gemeinsames Dach der bereits existierenden Landespflegekammer Rheinland-Pfalz und weiterer in Vorbereitung befindlicher Kammern der Pflegeberufe zu bilden. Initiativen für Landespflegekammern gibt es derzeit in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg – jeweils in unterschiedlichen Stadien.
„Mit dem nun gefassten Beschluss haben wir einen berufspolitischen Meilenstein für die Selbstverwaltung der Pflege geschafft“, kommentiert Andreas Westerfellhaus, der Präsident des Deutschen Pflegerats, die Errichtung der Gründungkonferenz. „Dies ist insbesondere auch ein Signal an die Bundespolitik für die im Herbst beginnende neue Legislaturperiode.“
Getragen werden soll die Bundespflegekammer von den Landespflegekammern, in denen alle Pflegefachpersonen eines Bundeslandes persönlich Mitglied sind. Organisationen, die keine echte, unabhängige und umfassende Selbstverwaltung sind, wie dies beim bayerischen Pflegering der Fall ist, können nicht Mitglied der Bundespflegekammer werden.
Aufgabe der Bundespflegekammer soll es sein, eine starke und gemeinsame Interessenvertretung aller professionellen Pflegekräfte zu schaffen und damit zentraler Ansprechpartner der Politik und des Gesetzgebers zu werden. Ferner wird die Bundespflegekammer eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit anderen Selbstverwaltungsorganen anstreben. Eine Aufgabe der Pflegekammern ist es, die Berufsbilder in der Pflege entsprechend dem wissenschaftlichen Fortschritt und dem sich wandelnden Bedarf einer alternden Gesellschaft weiterzuentwickeln und die Qualität der Berufsausübung zu sichern. Aufgabe der Bundespflegekammer ist es, in einer föderalen Struktur dafür gemeinsame Prinzipien zu entwickeln. Daneben soll die Bundespflegeammer auch dazu beitragen, dass bald in allen Bundesländern unabhängige Landespflegekammern etabliert werden.
Die Gründungskonferenz hat das Ziel, innerhalb der nächsten Monate alle organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, um die Bundespflegekammer arbeitsfähig zu machen.
(Pressemitteilung des Deutschen Pflegerates)
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